Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nordic Consulting Team
Peter Bundgard

(Hiernach "Nordic Consulting Team")

§ 1 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere schulden und garantieren wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches oder strategisches Ergebnis. Die Leistungen von Nordic Consulting Team sind erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen wie z.B. Untersuchungen, Analysen, Workshops, Trainings, Coachings und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Nordic Consulting Team ist berechtigt zur Auftragsausführung Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Nordic Consulting Team entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie eingesetzt oder ausgetauscht werden. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

§ 2 Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von beiden Seiten unterzeichnet sind. Nordic Consulting Team ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt Nordic Consulting Team binnen einer vereinbarten Frist die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 3 Schweigepflicht/Datenschutz

Nordic Consulting Team ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf Nordic Consulting Team sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen. Nordic Consulting Team ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen USt. Dies gilt auch für Festpreisangebote. Das Entgelt für die Dienste von Nordic Consulting Team wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeit-Honorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise können anteilig über die Projektzeit abgerechnet werden. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate verlangt werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.

§ 5 Gewährleistung

Nordic Consulting Team führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Nordic Consulting Team leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen, Analysen und Workshops die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

§ 6 Rücktritt / Stornierung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (z.B. Beratungs-, Trainings-, Workshop und Coaching-Tage) von diesen zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Diese kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Durch den Rücktritt von der Veranstaltung fallen Stornogebühren bis zu 100% des Veranstaltungspreises an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Die folgenden Stornogebühren gelten soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist:

• bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühr
• 28 - 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
• 14 - 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises

§ 7 Haftung

Außer für die Verletzung der Bestimmungen über vertrauliche Informationen, ist keine Partei gegenüber der anderen Partei haftbar für irgendwelche Schäden (indirekte-, zufällige-, besondere-, Folge- und Vermögens-Schäden und die des entgangenen Gewinns). Dies gilt auch, wenn eine Partei über die Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt worden ist. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist jedoch, dass die Schäden nicht unmittelbar durch Betrug, grober Fahrlässigkeit oder aus vorsätzlichem Verschulden entstanden sind.

Außer für die Verletzung der Bestimmungen über vertrauliche Informationen, ist die Gesamtsumme und die kollektive Haftung einer der beiden Parteien auf den Betrag beschränkt, den der Auftraggeber im Laufe der letzten zwölf (12) Monate tatsächlich an Nordic Consultant Team unmittelbar vor dem Schadensersatzanspruch bezahlt hat.

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums von Nordic Consulting Team

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von Nordic Consulting Team gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne schriftliche Zustimmung im Einzelfall publiziert oder an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Nordic Consulting Team Urheber. 

§ 9 Verhinderung und höhere Gewalt

Soweit der für das Projekt vorgesehene Mitarbeiter von Nordic Consulting Team - bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbar - ausfällt, ist Nordic Consulting Team berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 10 Sonstiges

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.